Das Erstgespräch

Die Beziehung zwischen Psychotherapeut und Klient*in ist für den Behandlungsverlauf von immenser Bedeutung. Heilsame Arbeit kann nur dort geschehen wo Sie sich auch wohl und sicher fühlen. Um dies herauszufinden, mir Ihre Anliegen zu schildern und gemeinsam zu prüfen ob meine Angebote für Sie passen, lade ich Sie zu einem ersten Kennenlernen ein.

Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich auf 50 Euro und sind am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen.

Therapie

In der Regel finden meine Angebote mit wöchentlichen Einheiten zu je 50 Minuten statt. Individuelle Abweichungen sind möglich und werden entweder im Erstgespräch festgelegt, oder im Laufe der Therapie den neuen Gegebenheiten angepasst. Eine gewisse Regelmäßigkeit der abgehaltenen Einheiten und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen ergeben günstige Bedingungen für den therapeutischen Prozess. Die Dauer der therapeutischen Begleitung ist sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Sitzungen  bis hin zu mehreren Monaten oder Jahren. Wir versuchen gemeinsam Ihr optimales „Zeitmaß“ zu finden. Ich arbeite nach dem Grundsatz: “So kurz wie möglich, so lange wie nötig.”

Das Ende unserer Arbeit wird in der Regel gemeinsam abgesprochen und gestaltet. Sollten Sie die Zusammenarbeit spontan beenden wollen, ist es mir wichtig, noch zwei Abschlussstunden zu vereinbaren. Die erste dient der Reflexion, die zweite der Neuausrichtung und Verabschiedung.

Kosten

Jede therapeutische Einheit kostet 100 Euro. Bei finanziellen Engpässen oder studentischer Lehrtherapie sind individuelle Beiträge verhandelbar. Sie können einen Kostenzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Wichtige Informationen zum Prozedere bekommen Sie von mir im Erstgespräch und finden Sie hier.

Zuschusshöhen:
ÖGK: € 31,50
BVAEB: € 42,40
SVS: € 45

Achtung:
Ich biete keine vollfinanzierten Therapieplätze an!
Vollfinanzierte Therapieplätze in der Steiermark finden Sie hier.

Musiktherapeutische Sitzungen sind zur Gänze selbst zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung mit der Krankenkasse.

Das vereinbarte Honorar wird entweder nach jeder Sitzung in bar bezahlt, oder mittels Honorarnote fakturiert. Bankomatzahlung ist nicht möglich.

Absageregelung

Alle vereinbarten Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich Sie, mir spätestens 24 Stunden vorher per Anruf oder SMS Bescheid zu geben. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar zur Gänze verrechnet.

Qualitätssicherung

Wie im Berufskodex für Psychotherapeut*innen festgelegt, wird in der Ausübung dieses Berufes ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Person, den therapeutischen Aufgaben, sowie allen Klient*innen verlangt. Dazu zählen unter anderem die ständige Reflexion des eigenen Handelns, die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und  Dokumentation, und die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung.

Sollten Sie dennoch Grund zu Beanstandung sehen, bitte ich Sie, mich darauf anzusprechen. Sollte das Thema zwischen uns nicht geklärt werden können, haben Sie die Möglichkeit sich telefonisch an die Ombudsstelle des Netzwerks Psychotherapie Steiermark (03132-3228), oder schriftlich an die Ethik- und Beschwerdestelle des steirischen Landesverbandes für Psychotherapie zu wenden. ethikundbeschwerde@stlp.at